DSGVO und CLOUD Act bei Feedbacksoftware
DSGVO und CLOUD Act bei Feedbacksoftware
EU-Hosting ist wichtig, aber nicht die gesamte Datenschutzprüfung. Prüfen Sie rechtliche Kontrolle, Unterauftragsverarbeiter, Zugriffe und Verträge bei Feedbacksoftware.
Was verlangt die DSGVO?
Feedback kann personenbezogene Daten enthalten, auch in offenen Antworten oder kleinen Gruppen. Bestimmen Sie Zweck, Rechtsgrundlage, erforderliche Daten, Zugriff und Aufbewahrung. Informieren Sie Teilnehmende und prüfen Sie Auftragsverarbeitung und Übermittlungen außerhalb des EWR.
Was verändert der CLOUD Act?
Anbieter unter US-Jurisdiktion können zur Herausgabe von Daten in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle verpflichtet werden, auch bei Speicherung im Ausland. Nicht jede Anfrage ist dadurch gültig. Artikel 48 DSGVO behandelt Anfragen aus Drittstaaten; eine Anfrage allein ist keine allgemeine Grundlage für eine Übermittlung.
Fragen an Ihren Anbieter
Prüfen Sie Speicherung, Backups, Supportzugriffe, Unterauftragsverarbeiter und Rechtsordnungen gemeinsam mit Verträgen und technischen Maßnahmen. Fragen Sie GrowPromoter nach aktuellen Informationen zur Verarbeitung und zum Hosting. Dies ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung oder Garantie gegen Behördenanfragen.
